Aktuelle Informationen zur Rückerstattung des Netzzutrittsentgelts für PV-Anlagen
Aktuelle Informationen zur Rückerstattung des Netzzutrittsentgelts für PV-Anlagen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (OGH, 1 Ob 85/24t) und (OGH, 7 Ob 106/24z), dass beim Anschluss einer neuen Stromerzeugungsanlage – wie einer Photovoltaik-Anlage – an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug genutzt wird und in der vorhandenen Anschlusskapazität bleibt, kein Netzzutrittsentgelt anfällt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Falls Sie eine Stromerzeugungsanlage installiert haben und dafür ein pauschales Netzzutrittsentgelt berechnet wurde, könnte eine Rückerstattung in Frage kommen. Diese Regelung betrifft jedoch nur Anlagen, für die keine zusätzlichen Maßnahmen im Netz erforderlich waren.
Wie gehen wir vor?
Wir setzen die Entscheidung des OGH unmittelbar um und haben daher die Systematik zur Ermittlung und Verrechnung des Netzzutrittsentgelts angepasst.
Wichtige Informationen für Sie:
Kein Handlungsbedarf: Sie müssen nicht aktiv werden oder sich an uns wenden. Wir prüfen alle betroffenen Fälle proaktiv.
Information über Rückerstattungen: Sollten Sie Anspruch auf Rückerstattung haben, informieren wir Sie persönlich über die nächsten Schritte.
Wir bitten um Verständnis, dass die Umsetzung dieser Prozesse einige Zeit in Anspruch nehmen wird.