Das Kundencenter der Energie Ried ist umgezogen

Das neue Kundencenter der Energie Ried GmbH finden Sie ab sofort ➡ am Hauptplatz 18 in 4910 Ried 

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Freitag: 07:30 - 11:00

Keine Zeit verlieren und PV-Anlage mit 0 % Umsatzsteuer sichern

Für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp entfällt derzeit die Umsatzsteuer und das vereinfacht den Weg zu Ihrer eigenen PV-Anlage erheblich!

Was bedeutet das für Sie?
0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie: Auf Ihrer Rechnung wird der Umsatzsteuersatz von 20 % direkt auf 0 % gesenkt. Das macht den Kauf Ihrer PV-Anlage deutlich günstiger
Kein bürokratischer Aufwand: Keine Anträge oder Einreichungen mehr nötig! Der Nullsteuersatz wird direkt auf der Rechnung abgezogen.


Warum jetzt handeln?
Ab April 2025 plant die neue Regierung, die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen wieder auf 20 % zu erhöhen. Nutzen Sie daher die aktuellen Vorteile und sparen Sie jetzt, bevor der Steuersatz wieder steigt!


Fragen?
Unsere Installationsabteilung steht Ihnen gerne zur Verfügung!
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter:
📧 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
📞 07752 911417.


Nutzen Sie diese Chance und investieren Sie jetzt in eine nachhaltige Zukunft mit Ihrer eigenen PV-Anlage! 

Aktuelle Informationen zur Rückerstattung des Netzzutrittsentgelts für PV-Anlagen

Aktuelle Informationen zur Rückerstattung des Netzzutrittsentgelts für PV-Anlagen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (OGH, 1 Ob 85/24t) und (OGH, 7 Ob 106/24z), dass beim Anschluss einer neuen Stromerzeugungsanlage – wie einer Photovoltaik-Anlage – an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug genutzt wird und in der vorhandenen Anschlusskapazität bleibt, kein Netzzutrittsentgelt anfällt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Falls Sie eine Stromerzeugungsanlage installiert haben und dafür ein pauschales Netzzutrittsentgelt berechnet wurde, könnte eine Rückerstattung in Frage kommen. Diese Regelung betrifft jedoch nur Anlagen, für die keine zusätzlichen Maßnahmen im Netz erforderlich waren.

Wie gehen wir vor?

Wir setzen die Entscheidung des OGH unmittelbar um und haben daher die Systematik zur Ermittlung und Verrechnung des Netzzutrittsentgelts angepasst.

Wichtige Informationen für Sie:

Kein Handlungsbedarf: Sie müssen nicht aktiv werden oder sich an uns wenden. Wir prüfen alle betroffenen Fälle proaktiv.

Information über Rückerstattungen: Sollten Sie Anspruch auf Rückerstattung haben, informieren wir Sie persönlich über die nächsten Schritte.

Wir bitten um Verständnis, dass die Umsetzung dieser Prozesse einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ausgezeichnete Lehrlinge

Herzlichen Glückwunsch an unsere ausgezeichneten Lehrlinge! 
Wir sind stolz auf Has Marcel und Schilcher Jonas, die ihre Ausbildung mit Auszeichnung abgeschlossen haben. 
Am 25.September 2024 empfing Landeshauptmann Thomas Stelzer die ehemaligen Lehrlinge in Linz und würdigte ihre herausragenden Leistungen. 

3 neue Lehrlinge bei Energie Ried

📢 𝗪𝗶𝗹𝗹𝗸𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻 𝗮𝗻 𝗕𝗼𝗿𝗱! 🎉

Seit dem 1. September dürfen wir drei neue Lehrlinge in unserer Installationsabteilung begrüßen: Felix Paul Umert, Kristof Auer und Maximilian Wilflingseder. Wir freuen uns sehr, euch in unserem Team zu haben und wünschen euch eine spannende Lehrzeit voller neuer Erfahrungen und Herausforderungen. 🚀

🔧 Werde Teil unseres Teams! 🔧
Du bist auf der Suche nach einer spannenden Lehrstelle in der Installationsabteilung? Dann bewirb dich jetzt bei uns! Wir bieten dir eine fundierte Ausbildung, spannende Projekte und ein tolles Team. Starte deine Karriere bei uns und werde Teil unserer Erfolgsgeschichte!
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