Stromkostenbremse
So funktioniert die Stromkostenbremse
Die Bundesregierung beschließt eine Stromkostenbremse für österreichische Haushalte, ab 01.12.2022. Es werden pro Jahr und Zählpunkt maximal ein Grundkontingent von 2900 KWh gefördert. Als unterer Schwellenwert werden 10 Cent pro KWh angenommen als oberer Schwellenwert 40 Cent pro KWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an, es werden maximal 30 Cent pro KWh Zuschuss gewährt. Die Werte verstehen sich als Nettopreise.
Weitere Details zur Stromkostenbremse finden Sie unter www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20220907_stromkostenbremse oder unter Energie Ried FAQs Stromkostenbremse